Wohnen für Hilfe / Wohnpartnerschaft
Das Prinzip Wohnpartnerschaft


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„Wohnen für Hilfe“ richtet sich an Karlsruherinnen und Karlsruher, die Unterstützung im Alltag benötigen, daher vor allem an Seniorinnen und Senioren, an Familien (insbesondere Alleinerziehende), sowie an Menschen mit Behinderungen, die offen für Jüngere sind und geeigneten Wohnraum bereitstellen können.Denkbar sind Hilfestellungen im Haushalt und kleinere Reparaturen, beim Einkaufen oder Rasenmähen, bei der Kinderbetreuung, bei der Versorgung von Haustieren oder bei der Begleitung bei Arztbesuchen und ähnlichem. Aus rechtlichen Gründen sind Pflegeleistungen ausgeschlossen.Der angebotene Wohnraum kann ein Zimmer in der (Miet-)Wohnung sein, aber auch eine kleine Dachgeschoßoder Einliegerwohnung im (Miets-)Haus. Ein Studium ohne Zugriff auf die Inhalte des WWW ist heute nicht mehr denkbar, daher sollte nach Möglichkeit ein Internetzugang zur Verfügung gestellt werden.Vorteile einer Wohnpartnerschaft
Eine Wohnpartnerschaft verknüpft das Nützliche mit dem Sinnvollen. Es ist eine klassische „Win-Win-Situation“: Menschen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, erhalten wichtige Hilfe im Alltag, die ihnen das Leben erleichtert, während Studierende günstigen Wohnraum nutzen können.Wohnpartnerschaften fördern zudem den generationsübergreifenden Austausch: Viele aktuelle und ehemalige Wohnpartner berichten von der menschlichen Bereicherung durch das Zusammenleben. Die teilnehmenden Wohnraumgeber äußern sich zudem positiv über den frischen Wind, den ein junger Mensch ins Haus bringt. Der regelmäßige Kontakt zu Jüngeren helfe dabei, nicht zu vereinsamen und disziplinierter wie aktiver zu leben, heißt es in zahlreichen Erfahrungsberichten. Anfängliche Bedenken verfliegen meist direkt, nachdem sich die zukünftigen Wohnpartner kennengelernt haben und sich sympathisch sind. Es ist wie in jeder Beziehung: Man muss sich riechen können. Ist dies gegeben, kann aus einer Wohnpartnerschaft eine generationsübergreifende Freundschaft werden.Vermittlung von Wohnpartnerschaften
Wenn Sie Interesse an einer Wohnpartnerschaft haben, kontaktieren Sie die Paritätischen Sozialdienste. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 0721/9123070 oder per E-Mail unter ↗ wohnen@paritaet-ka.de. Die Vermittlung ist kostenfrei.Nach dem Erstkontakt wird Ihnen ein Bewerbungsbogen zugeschickt, in welchen Sie Angaben zum bereitgestellten Wohnraum und Ihren Wünschen bezüglich der zu leistenden Hilfe machen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Paritätischen Sozialdienste besuchen Sie und unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens. Nachdem dieser eingegangen ist, werden Ihnen passende Studierende vorgeschlagen und der Kontakt vermittelt. Sie können sich danach in Ruhe kennenlernen. Sollte niemand Passendes dabei sein, wird die Vermittlung beim Eingang neuer Bewerbungen fortgesetzt. Endet die Wohnpartnerschaft, weil z. B. das Studium beendet wurde, vermitteln die Paritätischen Sozialdienste neue Wohnpartner.Zweimal im Jahr treffen sich die Wohnpartner bei Kaffee und Kuchen im [kœri]werk®, der Mensa am Adenauerring auf dem Hochschul-Campus. Es ist ein ungezwungener Austausch, zu dem auch Interessierte herzlich eingeladen sind.
Weitere Informationen zu „Wohnen für Hilfe“ erhalten Sie unter:↗

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Um sicherzugehen, dass die Wohnpartnerschaft erfolgreich verläuft, sollten im Vorhinein alle wichtigen Absprachen zwischen den Wohnpartnern getroffen und vertraglich festgehalten werden. Wenn Sie einen Wohnpartner gefunden haben, schließen Sie einen sogenannten „Wohnraumüberlassungsvertrag“. In diesem Vertrag wird individuell festgehalten, wie die Nutzung des Wohnraums aussieht und wie die Hilfe zu gestalten ist. Die Paritätischen Sozialdienste unterstützen Sie dabei.Im Regelfall ist mit der Hilfe die Kaltmiete abgegolten. Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Anteil für Internetzugang usw. sind zusätzlich zu entrichten. Sie können den Wohnraumüberlassungsvertrag auch befristet ausstellen, z. B. über die Dauer eines Semesters. Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt.Innerhalb des Projekts „Wohnen für Hilfe“ unterliegen Schäden, die während der Hilfe anfallen, der Haftpflichtversicherung des Studierendenwerks. Schäden innerhalb der Freizeit werden nicht übernommen. Daher wird Studierenden empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.Was, wenn...
... es nicht mehr miteinander funktioniert?
Wenden Sie sich an die Paritätischen Sozialdienste! Meist lassen sich Missverständnisse im Gespräch zu zweit oder zu dritt besser ausräumen. Wenn Sie gar nicht mehr miteinander wohnen möchten, können Sie die Wohnpartnerschaft kündigen. Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und im Wohnraumüberlassungsvertrag notiert.... es mit der Hilfe nicht mehr klappt?
Manchmal ist vermehrter Arbeitsaufwand für das Studium der Grund, dass die Hilfe zu kurz kommt. Sprechen Sie Hochphasen innerhalb des Studiums genau miteinander ab, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Tätigkeitsnachweis über die geleistete Hilfe kann den regelmäßigen Ablauf unterstützen. Ein vorbereitetes Formular erhalten Sie zusammen mit dem Wohnraumüberlassungsvertrag. Die Paritätischen Sozialdienste unterstützen Sie dabei gerne jederzeit bei einem Gespräch.
BEI WEM WOHNEN DIE STUDIERENDEN?
Auch Familien nutzen gerne eine solche Wohnpartnerschaft: Die Studentin oder der Student hilft bei den Hausaufgaben, unternimmt etwas mit den Kindern oder erledigt auch mal die große Wäsche.
In Kooperation mit zwei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe sowie Lebenshilfe Pforzheim – vermittelt „Wohnen für Hilfe“ Studierende in inklusive Wohngemeinschaften. Hier unterstützen die Studierenden im Alltag und bei Freizeitunternehmungen.
WIE SIND DIE DETAILS?
Wir lernen sowohl die Studierenden als auch die Wohnraumgeber/-innen kennen – so können wir besser passende Wohnpartner/-innen zusammenbringen.
Die Faustregel für den Umfang der Hilfe lautet: 1 qm Wohnraum = 1 Stunde Hilfe im Monat.
Beispiel: Eine Studentin bezieht bei einer Seniorin ein Zimmer mit 16 qm. Bad, Küche und Balkon teilen sie sich. Die Studentin verpflichtet sich zu 16 Stunden Hilfe im Monat. Eine Mietzahlung entfällt in diesem Fall, die Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr…) werden von der Studentin bezahlt.
Abweichungen von dieser Faustregel sind möglich, müssen aber zuvor besprochen werden.
Wenn sich Studierende und Wohnraumanbieter/-innen kennen gelernt haben und über einen Einzug einig sind, schließen beide Parteien einen Vertrag miteinander. Bei der Vertragsgestaltung unterstützen wir gerne. Auch in der Folgezeit stehen wir bei Fragen beratend zur Verfügung.
WIE LANGE KÖNNEN STUDIERENDE ÜBER „WOHNEN FÜR HILFE“ WOHNEN?
INTERESSE?

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Oder rufen Sie an unter: +49 721 91230-0 oder schicken eine E-Mail an: wohnen@paritaet-ka.de.